Widerrufsbelehrung: Das sollten Sie wissen

                                   

Das Widerrufsrecht sorgt bei Kaufinteressenten regelmäßig für Verunsicherung.
Die großen Immobilienportale senden dem Immobilieninteressenten automatisch eine Widerrufbelehrung
zu, wenn er sich über das Kontaktformular auf eine Kaufimmobilie meldet. Um seinen Provisionsanspruch
im Falle eines unterschriebenen Kaufvertrages geltend machen zu können, sendet der Immobilienmakler
dem Interessenten nun einen Verzicht auf Widerruf zu. 
 

Der Interessent hat nun 2 Möglichkeiten
1. Der Interessent verzichtet sofort auf sein Recht auf Widerruf und bekommt Informationen und
Unterlagen umgehend.
2. Der Interessent verzichtet nicht sofort auf sein Recht auf Widerruf und erhält die Informationen
und Unterlagen erst nach 14 Tagen.

Wichtig zu wissen:
Sollte eine Provision im Exposé angegeben sein, wird diese erst bei Kaufvertragsunterzeichnung
fällig, wie bisher auch.